BAFA Fördermittelhelfer für Wohngebäude

Mit dem 2021 neu aufgesetzten Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) können deutsche Bauherrinnen und Bauherren beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) energieeffizienten Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung an Bestandsgebäuden fördern lassen. Hier sind Zuschüsse von 15 % für den sommerlichen Wärmeschutz möglich.

ROMA bringt Licht in den Förderdschungel: Mit unserem Fördermittelhelfer für Wohngebäude können Sie schnell die Förderfähigkeit für Ihren außenliegenden Sonnenschutz überprüfen und gleich die wichtigsten Unterlagen für den Förderantrag erstellen.

Wichtige Voraussetzungen
  • Ihr Wohngebäude muss in Deutschland stehen
  • Ihr Wohngebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
  • Der geplante Sonnenschutz muss parallel außen zum Fenster verbaut werden
Frage A1
Für welches ROMA Produkt interessieren Sie sich?
Wenn ein ROMA Produkt außen parallel vor einem Fenster oder einer Tür montiert wird, kann dieses gefördert werden. Für die optimale Verwendung empfehlen wir die Bedienung per Motor.
Rollladen
Raffstoren
Textilscreens
Frage A2
Liegt Ihnen bereits ein Angebot von einem unserer Fachpartner vor?
Ja.
Summe im Angebot
ROMA Produkte können ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 € und maximal 60.000 € gefördert werden (gilt pro Jahr und Wohneinheit). Die maximale Förderhöhe beträgt 15 % davon.
Hinweis: Eine weitere Förderung in Höhe von 5 % in Form des individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist möglich.
Ja und auch schon beauftragt.
Dann ist keine Förderung mehr möglich, der Förderantrag muss vor der Beauftragung gestellt werden.
Nein.
Für die Antragsstellung ist ein Angebot eines Fachunternehmens notwendig.
Frage A3
Sie sind Eigentümer, Mieter, Pächter oder anderer Investor (wie z.B. Contractor, Unternehmen, gemeinnützige Organisation, Kommune) des Gebäudes?
Ja.
Nein.
Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn Sie Eigentümer, Mieter, Pächter oder anderer Investor (wie z.B. Contractor, Unternehmer, gemeinnützige Organisation, Kommune) des Gebäudes oder der Wohnung sind.
Frage A4
Das Gebäude steht in Deutschland und ist mindestens 5 Jahre alt?
Ja.
Nein.
Das Förderprogramm kann nur für Bestandsgebäude in Deutschland beantragt werden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor mindestens 5 Jahren gestellt wurde!
Frage A5
Haben Sie in diesem Jahr schon eine BAFA-Förderung im Rahmen der Einzelmaßnahmen gestellt?
Ja.
Mehrere Förderanträge sind möglich, die Förderhöchstbeträge sind jedoch auf 60.000 € pro Jahr begrenzt!
Nein.
Anmerkung: Sollten Sie noch andere Förderungen beantragt haben, prüfen Sie bitte, ob diese zusammen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) kombinierbar sind.
Herzlichen Glückwunsch
Ihr Sonnenschutz-Projekt ist förderfähig.
Ihr Renovierungsvorhaben mit einem Sonnenschutz aus dem Hause ROMA kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 15 % gefördert werden.
Es tut uns leid.
Eine Förderung für dieses Bauvorhaben ist leider nicht möglich! Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
Zurück zur Startseite
Sie können diese URL abspeichern, teilen oder als Lesezeichen hinzufügen, um an dieser Stelle weiterzumachen.
nach oben