Moderner außenliegender Sonnenschutz trägt im Winter und im Sommer erheblich dazu bei, den Energieverbrauch eines Hauses gering zu halten. Das hat auch die deutsche Bundesregierung erkannt, die bis 2030 einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren will und entsprechend die energetische Gebäudeförderung neu strukturiert hat. Damit ist auch automatischer Sonnenschutz von ROMA förderfähig.
Mit der 2021 neu aufgesetzten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Bauherrinnen und Bauherren beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Zuschüsse von 20 % (Aktualisierung: ab 15.08.2022 Kürzung auf 15 % Zuschuss) für den sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegenden Sonnenschutz beantragen. Seit 1. Juli 2021 vergibt auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ihre Förderkredite im Rahmen der neuen BEG Einzelmaßnahmen. Förderfähig sind diese Sanierungsmaßnahmen ab einer Investitionssumme von 2.000 Euro (die Ausgaben sind begrenzt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit) an Bestandsgebäuden innerhalb Deutschlands, also Gebäuden, deren Bauantrag bzw. Baubeginnsanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erfordert zudem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Gefördert wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung durch ein Fachunternehmen. Auch motorisierte Rollladen, Raffstoren und Textilscreens von ROMA erfüllen diese Anforderungen, vor allem da sie verfahrbar sind und somit den Strahlungseintrag auf notwendige Bedürfnisse hin optimieren. Hierbei kann auch die Ausstattung mit einem Sonnensensor von Vorteil sein. Zur Bestätigung hat ROMA den Herstellernachweis zu dem Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgungʺ im Downloadbereich veröffentlicht. Den Herstellernachweis von ROMA können Sie auch rechts herunterladen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der BAFA und der KfW.
Mit unserem Fördermittelhelfer für Wohngebäude können Sie gleich die Förderfähigkeit prüfen: zum Fördermittelhelfer